Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Beratung und Information in Naturschutzangelegenheiten
- Gutachten in Naturschutzverfahren außerhalb der
500 m - Seeuferschutzzone (ohne Bauten und Gebäude) - Fachliche Beratung
- bei bewilligungspflichtigen Maßnahmen
- Errichtung von Biotopen (Naturteiche, Hecken usw.)
- Förderung ökologisch wertvoller Wiesenflächen
- Mitarbeit bei Schutzgebietsplanungen