Der Austausch eines Motors eines Kraftfahrzeuges ist bei der Zulassungsstelle eines Versicherers zu melden.
Es muss sich dabei um einen typengleichen Motor handeln, d.h. der Hubraum und die Leistungsdaten der getauschten Motoren müssen gleich sein. Anderenfalls ist eine Einzelgenehmigung vom Landeshauptmann (Kfz-Prüfstelle) erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Nachweis über Typengleichheit - z.B. Bestätigung vom Händler bzw.
Vorlage des Typenscheines jenes Fahrzeuges, bei dem der Motor ausgebaut wurde - Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors (Besitznachweis)
- Vollmacht (wenn die Meldung nicht persönlich erfolgt)
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
Es fallen keine Gebühren an.