Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

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Abmelden eines Kraftfahrzeuges

Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden. Dabei ist es möglich, das Kennzeichen für höchstens 6 Monate reservieren zu lassen.

Benötigte Dokumente:

  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn die Abmeldung nicht persönlich erfolgt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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