Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb einer Woche in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in einen anderen Bezirk muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle eines Versicherers im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes neu angemeldet werden.
Zuständige Stelle:
Zulassungsstellen der Versicherer
Benötigte Unterlagen:
- Anzeige der Personaldatenänderung
- Zulassungsbescheinigung und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
- Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
- Reisepass bei ausländischen Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürgern
Kosten:
Es fallen keine Gebühren an.
Das gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Neuanmeldung in einem anderen Bezirk erfolgt.