Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu 3 Fahrzeuge verwendet werden, wenn diese in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, usw.) fallen und die Kennzeichentafeln mit demselben Format auf allen Fahrzeugen verwendet werden können. Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden. Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Jedes einzelne Fahrzeug muss jedoch gesondert zugelassen werden.
Benötigte Dokumente:
- Meldezettel vom Hauptwohnsitz oder Meldebestätigung
- Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
- Typenschein oder Einzelgenehmigung bzw. Bestätigung für die Zulassung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (wenn das Kraftfahrzeug nicht persönlich angemeldet wird)
Zusätzlich:
Bei Neuanmeldung: Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis
Bei Gebrauchtwagenanmeldung: Prüfbericht, Kaufvertrag
Bei Leasing: Leasingbestätigung
Bei Firmenwagen: Auszug aus dem Firmenbuch oder Gewerberegister
Kosten:
Gebühr für die Zulassung: | 119,80 Euro |
Bearbeitungsleistung der Versicherung: | 39,30 Euro |
Begutachtungsplakette | 1,45 Euro |