basiert auf der Grundlage des Oö. Mindestsicherungsgesetzes und umfasst Prävention (Delogierungsverhinderung, Beratung, vorbeugende Information), Akuthilfe (Notschlafstellen, Tageszentren und Streetwork) sowie weiterführende und nachgehende Hilfestellungen im Bereich des Wohnens (Übergangswohnungen, Betreuung in Wohnheimen, mobile Wohnbetreuung, Maßnahmen in der Tagesstruktur und Hilfe zur Arbeit).
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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