Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Pflegegeld

Näheres über Voraussetzungen und Höhe des Pflegegeldes, Bundes- und Landespflegegeld sowie die Antragstellung.

  • Das Pflegegeld wird nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf pauschaliert bemessen und einkommensunabhängig in sieben Stufen zuerkannt und gebührt 12 mal jährlich. Pflegegeld erhält, wer einen ständigen Betreuungs- und Hilfebedarf hat, der voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern wird.

  • Pensionsbeziehern gebührt das Pflegegeld grundsätzlich zur Pension und ist bei der pensionsauszahlenden Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen.

  • Auskünfte erteilen die Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Pensionsversicherungsanstalten, die Sozialabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung sowie die Sozialberatungsstellen.

 

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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