Für Betriebe, selbstständige berufsmäßige Verwender und private Anwender stellt die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag und bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen folgende Berechtigungen aus:
- Giftbezugsbescheinigung für Betriebe und selbständige berufsmäßige Verwender: ermächtigt zum mehrmaligen Bezug einer unbestimmten Menge eines oder mehrerer Gifte
- Giftbezugsschein für private Anwender: ermächtigt zum einmaligen Bezug einer bestimmten Menge eines oder mehrerer Gifte, 3 Monate Gültigkeitsdauer
Voraussetzungen für die Erlangung einer Giftbezugsbescheinigung:
- die Gifte werden zur Erfüllung der Aufgaben benötigt
- im Bereich, in dem die Gifte eingesetzt werden, muss je eine dauernd beschäftigte Person verfügbar sein, die
- fachlich qualifiziert ist (zB durch eine schulische oder universitäre Ausbildung (§ 4 Abs. 1 Giftverordnung 2000) oder einen Kurs (§ 4 Abs. 3 oder 4 Giftverordnung 2000) oder ein entsprechendes Lehrabschlusszeugnis (§ 4 Abs. 8 Giftverordnung 2000) und
- über die erforderlichen Kenntnisse der Ersten Hilfe verfügt (zB durch die Absolvierung eines Kurses gem. § 5 Giftverordnung 2000 oder einer entsprechenden Ausbildung (Arzt oder Notfallhelfer)
(Hinweis: Die fachliche Qualifikation und die Erste-Hilfe-Kenntnisse können von einer einzelnen oder von 2 verschiedenen Personen erbracht werden)
Voraussetzungen für die Erteilung eines Giftbezugsscheines:
- Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller
- hat das 18. Lebensjahr vollendet und ist eigenberechtigt
- ist sachkundig und verlässlich
- hat die technische Notwendigkeit für die beabsichtigte Verwendung des Giftes glaubhaft gemacht
- Im Hinblick auf die Interessen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen und Tieren dürfen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Verwendung der von dem Giftbezugsschein erfassten Gifte bestehen
Gebühren:
- für die Giftbezugsbescheinigung:
Stempelgebühr für den Antrag von 14,30 Euro sowie Bundesverwaltungsabgabe von 2,30 Euro
- für den Giftbezugsschein:
Stempelgebühr für den Antrag von 14,30 Euro sowie
Bundesverwaltungsabgabe von 3,20 Euro
Formulare
-
Giftbezugsbescheinigung (BH/E-29)
Meldung zur Erlangung einer Bescheinigung für den Bezug von Giften
Herunterladen . -
Giftbezugsschein (BH/E-12)
Antrag auf Erteilung
Herunterladen .