Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at • www.bh-gmunden.gv.at

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Pflegegeld

Näheres über Voraussetzungen und Höhe des Pflegegeldes, Bundes- und Landespflegegeld sowie die Antragstellung.

  • Das Pflegegeld wird nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf pauschaliert bemessen und einkommensunabhängig in sieben Stufen zuerkannt und gebührt 12 mal jährlich. Pflegegeld erhält, wer einen ständigen Betreuungs- und Hilfebedarf hat, der voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern wird.

  • Pensionsbeziehern gebührt das Pflegegeld grundsätzlich zur Pension und ist bei der pensionsauszahlenden Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen.

  • Auskünfte erteilen die Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Pensionsversicherungsanstalten, die Sozialabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung sowie die Sozialberatungsstellen.

 

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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