Allgemeines:
Änderungen des Namens können nur mehr durch Ausstellung eines neuen Reisepasses vorgenommen werden. Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen.
Die Ausstellung erfolgt zentral für ganz Österreich. Der Reisepass wird binnen fünf Tagen ab Antragstellung zugesandt.
Auf Wunsch kann auch ein Expresspass (Zustellung innerhalb von drei Tagen) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag zugestellt wird.
Voraussetzungen:
Änderung der Personaldaten und gültiger Reisepass
Beizubringende Unterlagen:
- Reisepass
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passkriterien (siehe weiterführende Informationen auf Help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen!
- Urkunde über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Kosten:
75,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
220 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)