Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

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Hinterlegung von Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit

Hinterlegung:

 

Das Kraftfahrkennzeichen kann vorübergehend - bis maximal ein Jahr - bei der Zulassungsstelle eines Versicherers am Hauptwohnsitz hinterlegt werden. Dabei muss auch die Zulassungsbescheinigung hinterlegt werden. Vor Ablauf eines Jahres kann neuerlich eine Hinterlegung beantragt werden. Wenn die Wiederausfolgung oder eine Verlängerung nicht beantragt wird, so erlischt die Zulassung.

Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung an. Es ist jedoch möglich, dass im Einzelfall im Versicherungsvertrag eine Sonderbestimmung enthalten ist, die - insbesondere bei einspurigen Kraftfahrzeugen - einen Hinterlegungsverzicht vorsieht.

 

Benötigte Dokumente:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn die Hinterlegung nicht persönlich erfolgt)

Kosten:

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

 
Wiederausfolgung:

 

Die Wiederausfolgung der hinterlegten Kennzeichentafeln ist bei der Zulassungsstelle jenes Versicherers zu beantragen, bei der sie hinterlegt wurden.

 

Benötigte Dokumente:

  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht (wenn der Antrag nicht persönlich gestellt wird)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten:

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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