Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

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Namensänderung und Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung

Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb einer Woche in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in einen anderen Bezirk muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle eines Versicherers im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes neu angemeldet werden.

Zuständige Stelle:

Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige der Personaldatenänderung
  • Zulassungsbescheinigung und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
  • Reisepass bei ausländischen Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürgern

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.
Das gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Neuanmeldung in einem anderen Bezirk erfolgt.
 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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