Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Ableitung von Niederschlagswässern

Die Versickerung von Niederschlagswässern ist oft aufgrund des Bodenaufbaues oder aus anderen Gründen (Rutschungsgefahr etc.) nicht möglich. In diesen Fällen können diese Wässer in einen Vorfluter abgeleitet werden. Dabei ist zu beachten, dass Rückhaltevorrichtungen (sogenannte Retentionen) geschaffen werden, um die Gewässer mengenmäßig nicht zu belasten.

 

Zusätzlich kann die Vorreinigung dieser Wässer erforderlich sein. Diese Reinigung kann unter anderem durch die Vorschaltung von Absetzbecken oder durch Vorschaltung von Sickermulden mit Humusschicht erfolgen. Eine wasserrechtliche Bewilligung ist in der Regel erforderlich, sofern die Einleitung nicht als Gemeingebrauch anzusehen ist.

 

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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