Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Ableitung von Abwässern

Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, alle Gewässer - einschließlich des Grundwassers - so reinzuhalten, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet, Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet, Tagwässer zum Gemeingebrauche sowie zu gewerblichen Zwecken benutzt, Fischwässer erhalten, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden können.

 

Um diese Ziele zu erreichen bzw. zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen erst nach Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zulässig.

 
Voraussetzungen:

  • Entsprechende Wasserführung des Vorfluters
  • Anlage entsprechend dem Stand der Technik

 

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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