Dieser Leitfaden wurde aufgrund von Erfahrungen der in der Jugendarbeit tätigen Institutionen und Personen initiiert. Es ist ein weiterer Mosaikstein in der Präventionsarbeit zum Thema Jugend und Alkohol. Der Bezirk Perg ist in vielen Bereichen Vorreiter und auch zu diesem Thema bemüht man sich schon jahrelang richtungsweisend einzugreifen. Sowohl die Gemeinden (Sperrstundenregelung 2:00 Uhr) als auch die Institutionen (Testkäufe Alkohol), die sich zu einer Jugendplattform (Bezirkshauptmannschaft Perg-Jugendwohlfahrt, Streetwork, Jugendservice-Jugendentwicklungprojekt, Jugendzentrum Perg, Institut Suchtprävention) zusammengeschlossen haben, bemühen sich, das Thema Alkohol und Jugend in den Vordergrund zu rücken.
Aufgrund von Studien und Untersuchungen sowie unseren eigenen Beobachtungen stellten wir fest, dass immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene ihren Alkoholkonsum nicht einschätzen können und dies führt vermehrt zu Problemen. Damit auch die Veranstalter eine Möglichkeit haben, dies in kontrollierten Bahnen abwickeln zu können, haben wir nachstehende Vorschläge ausgearbeitet:
Festvorbereitung
Organisation der Bänder/Stempel, damit eine klare Kontrolle des Jugendschutzgesetzes möglich ist
Jugendschutzgesetz gut ersichtlich beim Eintritt, bei der Kasse und in den Bars anbringen
Musikgruppen bereits bei den Vertragsgesprächen darauf hinweisen, dass sie die gängigen Bestimmungen betreffend der Lautstärke einhalten müssen. Weiters sollten sie auf das Jugendschutzgesetz hinweisen und dies durchsagen
Schulung der Mitarbeiter (besonders der Ordnerdienste) bezüglich des Jugendschutzgesetzes - dies schriftlich bestätigen lassen. Schulungen werden auch vom Land OÖ, Jugendreferat, angeboten
Auswahl eines geeigneten Security-Unternehmens (nach Möglichkeit auch weibliche Securities). Sie sollten das Jugendschutzgesetz kennen und sie sollten angehalten werden, dieses zu überprüfen
Es sollte immer klar definiert sein, wer an dem Festabend die Verantwortung hat. Dies sollte an der Kasse und am Eintritt bekannt sein. Auch die Bestellung eines Jugendschutzverantwortlichen wäre sinnvoll, damit sich jemand gezielt um diese Altersgruppe umschaut
Neben der Zufahrt für die Einsatzkräfte sollte auch eine Direktzufahrt der Jugendtaxis und ein Taxiwartestand in unmittelbarer Nähe ermöglicht werden
Die Preise der antialkoholischen Getränke sollten grundsätzlich günstiger sein wie die der alkoholischen, zumindest sollten ansprechende und "coole" antialkoholische Getränke angeboten und auch beworben werden. Auch in den Bars sollten antialkoholische Drinks ausgeschenkt werden
Weiters könnten Angebote für Autofahrer gemacht werden. (1 antialkoholisches Gratisgetränk)
Von Kooperationspartnern Angebote einholen, um einen möglichst alkoholfreien Abend zu gestalten (Barfuss Bar des Instituts Suchtprävention, Verein 4Yougend)
Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene organisieren, wo sie ihre Aggressionen abbauen und ihre Kräfte messen können (Boxsack, Boxring, Bankdrückwettbewerb, .....)
- ÖAMTC .
Während der Veranstaltung:
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Achten auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Lautstärke, Hygiene, Jugendschutz). Dies sollte in der Verantwortung des Festveranstalters liegen und sollte auch laufend vom Veranstalter kontrolliert werden
Beim Eintritt sind die Alterskontrollen durchzuführen und die Personen klar erkennbar sein. Weiters sind bereits stark alkoholisierte Personen nicht zur Veranstaltung einzulassen
Ausgabe eines One-Way-Tickets (Einmaleintritt)
Durchsage um 22:00 Uhr und um 24:00 Uhr, dass der Festbesuch für die Unter-14-Jährigen bzw. für die Unter-16-Jährigen zu Ende ist -
Exakte Einhaltung der Sperrstunde und es sollte anschließend keine Hintergrundmusik mehr geben
Früherer Beginn der Veranstaltung mit Nachwuchsbands aus der Region
Sind Jugendliche offensichtlich alkoholisiert, dann darf an sie kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden und es sollten die Eltern informiert werden, dass sie ihre Kinder abholen, da gerade der Heimweg oft eine Gefahr darstellt
Auch die Abgabe von Tabakwaren an Unter-16-Jährige ist verboten und einzuhalten
Auch an offensichtlich alkoholisierte Erwachsene darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden -
Happy-Hour nur mit alkoholfreien Getränken, eventuell ein Gratisgetränk für frühe Festbesucher
Das Sicherheitspersonal hat am ganzen Festgelände inkl. Parkplätze die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. Sie müssen auch die Personen vom Festgelände verweisen dürfen, um das "Vorglühen" und den Alkoholkonsum am Parkplatz zu verringern
Es sollte auch immer wieder Kontrollen rund um das Festgelände geben, um Vandalismus, Gewalt und Drogen keine Angriffsfläche zu bieten -
Gute Ausleuchtung des Festgeländes und der Parkplätze
Diese Regelungen sollten sich in der Region einspielen und es wird gebeten und erhofft, dass diese Grundlagen eingehalten werden.