Sachverständige Ärzte für Führerscheinuntersuchungen
Die Liste enthält jene sachverständigen Ärztinnen und Ärzte, die für die Führerscheinuntersuchungen für den Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen bestellt worden sind.
Allgemeine Information
Die sachverständige Ärztin oder der sachverständige Arzt darf keine Person untersuchen, die von ihr oder ihm als Patient behandelt wurde, es sei denn, die letzte Behandlung liegt mehr als fünf Jahre zurück (Urlaubsvertretung zählt nicht).
Weiterführende Informationen