Altstoffsammelzentren (ASZ) und Sammelstellen für Problemstoffe
Das sind öffentlich zugängliche Altstoffsammelzentren für Siedlungsabfälle und sonstige nicht gefährliche Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen und dort in haushaltsüblichen Mengen übernommen werden sowie öffentlich zugängliche Sammelstellen für Problemstoffe.
(Problemstoffe sind gefährliche Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen oder sonst nach Art und Menge mit üblicherweise in privaten Haushalten anfallenden gefährlichen Abfällen vergleichbar sind.
Werden solche ASZ von Gewerbetreibenden betrieben, ist die Genehmigung nach der GewO 1994 von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat in Städten mit eigenem Statut) als Gewerbebehörde zu erteilen. ist kein gewerblicher Betrieb gegeben, ist als Rechtsgrundlage das AWG 2002 maßgeblich. Die Zuständigkeit verbleibt bei der Bezirksverwaltungsbehörde.