Die Geflügelpest wird nicht über Lebensmittel übertragen und stellt für Konsumenten keine Gefahr dar.
Die Sperrzone (bestehend aus Schutz- und Überwachungszone), die nach dem am 09. Oktober 2024 bestätigten Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (HPAI, Geflügelpest) im Bezirk Braunau eingerichtet wurde, gilt mit 09.11.2024 als aufgehoben. Bei den Kontrollen der Betriebe in den Zonen konnten keine weiteren Verdachtsfälle gefunden werden.
Risikogebiete mit erhöhtem und stark erhöhtem Risiko
Aufgrund des frühen Beginns der Saison mit sehr hohem Risiko einer raschen Ausbreitung des Virus, gilt ab sofort das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko.
Zusätzlich wurden vom Bundesministerium auf Basis einer Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete zum Gebiet mit stark erhöhtem Risiko erklärt. Die betroffenen Bezirke sind der Karte, bzw. den amtlichen Veterinärnachrichten zu entnehmen. (siehe Link auf weitere Informationen des Landes Oberösterreich)
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht.
Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
- Es gilt Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten“ – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
- Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
- Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
- in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko:
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Enten und Gänsen müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20 Prozent), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5 Prozent) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3 Prozent in einer Woche) zu melden.
Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Allgemeine Informationen zur Aviären Influenza
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Es erfolgt keine Übertragung über Lebensmittel.
Geflügelpest tritt immer wieder eher saisonal auf, so wurden in der aktuellen Saison die ersten Fälle von hochpathogener Influenza HPAI mit dem Subtyp H5N1 im Bezirk Neusiedl am See bereits im September bei Wildvögeln festgestellt. Im Bezirk Braunau traten im Oktober die ersten Fälle in Geflügelhaltungen in Oberösterreich auf.
Europaweit steigt derzeit wieder das Risiko von Ausbrüchen bei Wildvögeln und damit auch des Krankheitseintrages in Geflügelbetriebe sowie private Geflügelhaltungen.
Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist bei Auftreten umgehend die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Präventionsmaßnahmen
Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
- Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt gemeldet werden.
- Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
- Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben
Aufgrund der steigenden Anzahl an Geflügelpestfällen sind die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Tiere vor Kontakt zu Wildvögeln zu schützen. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko besteht Stallpflicht!
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Weiterführende Informationen