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Geflügelpest / Aviäre Influenza - Aktuelle Situation in Oberösterreich

Der gesamte Bezirk Braunau gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Es besteht daher keine Stallpflicht mehr! Dennoch sind Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Aufgrund der insgesamt wärmeren Witterung und der geringen Anzahl an aufgefundenen Wildvögeln, bei denen Geflügelpest festgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die größte Gefahr für einen Eintrag der Tierseuche in den Hausgeflügelbestand saisonbedingt vorüber ist.

Daher wurden die Risikogebiete entsprechend angepasst. Jene Gebiete in Oberösterreich mit stark erhöhtem Risiko wurden herabgestuft zu Gebieten mit erhöhtem Risiko.

Ganz Österreich ist nun als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko festgelegt. Es besteht somit österreichweit keine Stallpflicht mehr.

In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 und 4 Vogelgesundheitsverordnung verpflichtend einzuhalten.

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko:

  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Enten und Gänsen müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20 Prozent), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5 Prozent) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3 Prozent in einer Woche) zu melden.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Allgemeine Informationen zur Aviären Influenza

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Es erfolgt keine Übertragung über Lebensmittel.

Geflügelpest tritt immer wieder eher saisonal auf, so wurden in der aktuellen Saison die ersten Fälle von hochpathogener Influenza HPAI mit dem Subtyp H5N1 im Bezirk Neusiedl am See bereits im September bei Wildvögeln festgestellt. Im Bezirk Braunau traten im Oktober die ersten Fälle in Geflügelhaltungen in Oberösterreich auf.

Europaweit steigt derzeit wieder das Risiko von Ausbrüchen bei Wildvögeln und damit auch des Krankheitseintrages in Geflügelbetriebe sowie private Geflügelhaltungen.

Symptome beim Geflügel

Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist bei Auftreten umgehend die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

Präventionsmaßnahmen

Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest.

  • Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt gemeldet werden. 
  • Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
  • Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben 

Aufgrund der steigenden Anzahl an Geflügelpestfällen sind die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Tiere vor Kontakt zu Wildvögeln zu schützen. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko besteht Stallpflicht!

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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