Die Sperrzone (bestehend aus Schutz- und Überwachungszone), die nach dem am 9. Oktober 2024 bestätigten Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (H5N1) im Bezirk Braunau eingerichtet wurde, gilt mit 09.11.2024 als aufgehoben. Bei den Kontrollen der Betriebe in den Zonen konnten keine weiteren Verdachtsfälle gefunden werden.
In Niederösterreich waren in der vergangenen Woche mehrere Betriebe von der hochpathogenen Geflügelinfluenza (HPAI, Vogelgrippe) betroffen. Da einer davon im Grenzgebiet zu Oberösterreich liegt, reicht die Sperrzone in Teile der Bezirke Steyr-Land, die Stadt Steyr und Linz-Land (siehe Karte). Die betroffenen Gemeinden sind auch den amtlichen Veterinärnachrichten (AVN) zu entnehmen.
Vom Land Niederösterreich wurde eine interaktive Karte erstellt, auf der mittels Eingabe der LFBIS-Nummer abgefragt werden kann, ob der eigene Betrieb (auch in Oberösterreich) in einer der Zonen liegt. Dazu wird unter dem folgenden link die Nummer eingegeben und auf das Fernglas (NICHT die Lupe) geklickt.
Pflichten der Tierhalter:innen in der Schutz- und Überwachungszone
In der Schutz- und Überwachungszone gelten für Halter:innen von Geflügel folgende Auflagen:
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen, Schuh- und Kleidungswechsel etc.) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
- Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde aus einem Betrieb verbracht werden.
Gebiete mit erhöhtem und stark erhöhtem Risiko
Aufgrund des frühen Beginns der Saison mit sehr hohem Risiko einer raschen Ausbreitung des Virus, gilt ab sofort das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Zusätzlich wurden vom Bundesministerium auf Basis einer Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete zum Gebiet mit stark erhöhtem Risiko erklärt. Die Pflichten für Geflügelhalter:innen in diesen Gebieten sind den Merkblättern zu entnehmen. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht.
- Informations-Merkblatt Gebiete mit erhöhtem Risiko .
- Informations-Merkblatt Gebiete mit stark erhöhtem Risiko .
Allgemeine Informationen zur Aviären Influenza
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Es erfolgt keine Übertragung über Lebensmittel.
Geflügelpest tritt immer wieder eher saisonal auf, so wurden in der aktuellen Saison die ersten Fälle von hochpathogener Influenza HPAI mit dem Subtyp H5N1 im Bezirk Neusiedl am See bereits im September bei Wildvögeln festgestellt. Im Bezirk Braunau traten im Oktober die ersten Fälle in Geflügelhaltungen in Oberösterreich auf.
Europaweit steigt derzeit wieder das Risiko von Ausbrüchen bei Wildvögeln und damit auch des Krankheitseintrages in Geflügelbetriebe sowie private Geflügelhaltungen.
Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist bei Auftreten umgehend die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Präventionsmaßnahmen
Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest.
- Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt gemeldet werden.
- Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche.
- Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Geflügelpestfällen sind die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Tiere vor Kontakt zu Wildvögeln zu schützen. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko besteht Stallpflicht!
- Informations-Merkblatt Gebiete mit erhöhtem Risiko .
- Informations-Merkblatt Gebiete mit stark erhöhtem Risiko .
- Informations-Merkblatt für Geflügelhalter:innen in Sperrzonen .
- Merkblatt Verbringungsverbot in Sperrzonen .
- AGES - Informationen zur Vogelgrippe .
- Allgemeine Informationen zur Vogelgrippe .