Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza

Aktuelle Informationen Stand 17.3.2025 – Die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko wurden aufgehoben und zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko herabgestuft.

Ganz Österreich ist nun Gebiet mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest. Es besteht österreichweit keine Stallpflicht mehr.

Weiterhin sind jedoch die Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern zum Schutz der Geflügelbestände zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet!

Allgemeine Informationen zur Aviären Influenza

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Es erfolgt keine Übertragung über Lebensmittel.

Symptome beim Geflügel

Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist bei Auftreten umgehend die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

Präventionsmaßnahmen

Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest.

  • Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt gemeldet werden. 
  • Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche.
  • Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben.