Almen, Einforstung und Agrargemeinschaften

Almen als Wirtschafts-, Kultur- und Erholungsraum werden durch Maßnahmen der Agrarbehörde entwickelt und gefördert. Einforstungsrechte in Form von Weide-, Holz- und Streubezugsrechte und Agrargemeinschaften für die gemeinsame Bewirtschaftung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken werden durch die Agrarbehörde geregelt.

Almen

Almweg und zwei Almhütten, im Hintergrund Nebelstimmung

Quelle: Abt. LNO, Foto: Intern

Almen bilden eine wichtige Ergänzung für die landwirtschaftlichen Betriebe im Bergland und sind als Kulturlandschaft und Erholungsraum für die gesamte Gesellschaft ein wichtiger Lebensraum.

Die nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung der Almen wird gefördert durch

  • Beihilfen für Investitionen in Almgebäude und Almerschließungswege
  • Strukturverbesserungen durch Schaffung von Almzentren und geeigneten Weideflächen
  • Unterstützung der Almbewirtschafter für Erhaltung und Entwicklung von Almen

 

Weitere Informationen

Einforstung

Blick in Waldstimmung

Quelle: Abt. LNO, Foto: Intern

Einforstungsrechte sind Weide-, Holz- und Streubezugsrechte auf fremden Grund und Boden und stellen für die Berechtigten einen Beitrag zur Einkommenssicherung im ländlichen Raum dar.

Ziel des Einforstungsrechtes ist eine zeitgemäße und nachhaltige Ausübung der Einforstungsrechte, um eine leistungsfähige und umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft zu erhalten und zu entwickeln. Zu diesem Zweck können Einforstungsrechte neu geregelt, übertragen oder abgelöst und Maßnahmen zur Sicherung der Rechte durchgeführt werden.

 

Weiterführende Informationen

Agrargemeinschaften

unbefestigter Weg am Waldrand

Quelle: Abt. LNO, Foto: Intern

Durch gemeinsame Bewirtschaftung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken sollen die nachhaltige Ertragsfähigkeit der Grundstücke gewährleistet und damit wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder erzielt werden. Die Agrarbehörde führt die Aufsicht über die Agrargemeinschaften.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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