Quelle: Abt. LNO; Fotograf: Dipl.-Ing. Alois Steinbach
Die Neuordnung des Grundbesitzes und eine zeitgemäße Erschließung senken den Aufwand der Bewirtschafter und steigern die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird eine nachhaltige und umweltgerechte Landwirtschaft gefördert.
Dazu bestehen drei Möglichkeiten:
Weiterführende Informationen
- Link zu den Förderungen .
- Link zu den Formularen .
-
Grundzusammenlegung / Flurbereinigung (LWLD-LNO/E-5)
Antrag auf Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens § 1 ff. Oö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1979
Herunterladen .
Übereinkommen und Verträge
Die Grundeigentümer vereinbaren untereinander Grundkäufe und Grundtäusche. Wenn diese Rechtsgeschäfte eine bessere Bewirtschaftung der Grundstücke ermöglichen, können diese als Flurbereinigung anerkannt werden. Tauschübereinkommen können auch von der Behörde beurkundet werden. Aufstockungen ohne Vorteile für die Bodenbewirtschaftung können als Siedlungsmaßnahme anerkannt werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare
- Merkblatt Grundkauf und Grundtausch .
-
Siedlungsvertrag – Genehmigung (LWLD-LNO/E-4)
Antrag auf Genehmigung eines verbücherungsfähigen Vertrages gemäß § 4 Oö. Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen
Herunterladen . -
Flurbereinigungsverfahren – Tausch (LWLD-LNO/E-3)
Antrag auf Abschluss des Übereinkommens vor der Behörde
Herunterladen . -
Flurbereinigungsverfahren – Genehmigung (LWLD-LNO/E-2)
Antrag auf Genehmigung eines verbücherungsfähigen Vertrages gemäß §30 Oö. Flurverfassung-Landesgesetz 1979
Herunterladen .
Freiwilliger Nutzungstausch
Es erfolgt eine Neueinteilung der Bewirtschaftungsflächen ohne Änderung der Eigentumsgrenzen. Die Neuordnung beruht auf einer Vereinbarung der Grundeigentümer und Grundbewirtschafter und wird mit zeitlich befristeten Pachtverträgen umgesetzt. Die Agrarbehörde moderiert den Ablauf des Verfahrens.