Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

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Wald - Rodung

Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur. Sie ist im öffentlichen Interesse der Walderhaltung verboten.

Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur. Sie ist im öffentlichen Interesse der Walderhaltung verboten. Eine Rodung kann allerdings befristet oder auf Dauer bewilligt werden, wenn ihr ein besonderes öffentliches Interesse an der Erhaltung des Waldes nicht entgegensteht, oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der Fläche eine Rodung erforderlich macht (z.B. Verkehrswesen, Wasserbau, Energiewirtschaft, Agrarstrukturverbesserung, Siedlungswesen oder Naturschutz).
 

Im Rodungsverfahren der Behörde erfolgt eine Interessenabwägung.
 

Für Rodungen unter 1000 genügt vorerst eine Anmeldung bei der Behörde. Die gemeldete  Rodung kann durchgeführt werden, falls sie die Bezirksverwaltungsbehörde nicht innerhalb von sechs Wochen untersagt.

Beizubringende Unterlagen:

  • Antrag bzw. Anmeldung (der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers bzw. sonstiger Berechtigter).
    Daraus muss ersichtlich sein
    1. das Flächenausmaß der Rodung
    2. der Rodungszweck
    3. im Fall der Belastung der Rodungsfläche mit Einforstungsrechten oder Gemeindegut-nutzungsrechten, die daraus Berechtigten und
    4. Name und Adresse der Eigentümerin/des Eigentümers nachbarlich angrenzender Waldgrundstücke – innerhalb von 40 m (Anrainer)
  • Grundbuchsauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf
  • Eine Lageskizze, die eine eindeutige Feststellung der zur Rodung beantragten Fläche in der Natur ermöglicht (bei Rodungsantrag 3-fach und bei Rodungsanmeldung 1-fach)

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • eventuelle Kommissionsgebühr

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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