Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

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Tierschutzombudsstelle

Im neuen Tierschutzgesetz (TSchG) ist auch eine Tierschutzombudsstelle verankert, wobei dieser Tierschutzombudsstelle in Verwaltungsverfahren nach diesem Bundesgesetz Parteistellung zukommt.

 

Der Verdacht auf Vorliegen einer Tierquälerei ist entweder bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Pol. oder Veterinärfachdienst) zu melden. Diese Mitteilungen werden durch den Amtstierarzt abgeklärt.


Zusätzlich sind jährlich zwei Prozent der landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe einer Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen bzw. Vergehen nach dem TSchG zu kontrollieren, wobei die Auswahl der Betriebe nach einer Gewichtung erfolgt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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