Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
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Kennzeichnung von Schafen/Ziegen

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007 (BGBl. II 2007/166 idgF.)

Eine Kennzeichnung ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, jedenfalls aber noch vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes durchzuführen. Die Kennzeichnung erfolgt durch zwei Ohrmarken, wobei eine Ohrmarke durch einen elektronischen Transponder oder bei Herdebuchbetrieben durch eine Tätowierung ersetzt werden kann.


Ohrmarken bzw. Transponder können über den Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen sowie die amtlich anerkannten Tierzuchtverbände für Schafe und Ziegen bestellt werden. Die vergebenen Nummern stellen eine Lebensnummer dar. Bei Verlust einer Ohrmarke muss eine Ersatzohrmarke bestellt und eingezogen werden.


Über die am Betrieb gehaltenen Tiere ist ein Bestandsregister zu führen. Eintragungen haben innerhalb von sieben Tagen nach dem Zu- oder Abgang von Tieren zu erfolgen.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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