Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
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Import von Tieren und Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr mit Tieren (IGH)

Mit Wegfall der Grenzkontrollen an den österreichischen Außengrenzen gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten war es erforderlich geworden, die Überwachung des Tierverkehrs und des damit verbundenen Risikos der Übertragung von Krankheiten durch ein anderes System abzusichern.


So wurde zunächst das ANIMO ("animal movement") – System entwickelt, welches durch das zur Zeit praktizierte TRACES – System abgelöst wurde. Im Zuge der Entwicklung dieses Internetsystems wurde auf die Gestaltung einer EU-weit einheitlichen Gesundheitsbescheinigung, welche per Knopfdruck in den erforderlichen Sprachen erstellt werden kann, Rücksicht genommen. Weiters sieht dieses System vor, dass Betriebe, welche am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr teilnehmen möchten, zu validieren sind, d. h., dass sie vom jeweiligen Amtstierarzt behördlich zuzulassen sind.


Zusätzlich zur Internetmeldung, welche von der zuständigen Veterinärbehörde des Herkunftsbetriebes an die zuständige Veterinärbehörde des Bestimmungsbetriebes erfolgt, muss der Bestimmungsbetrieb mindestens einen Werktag vor der geplanten Ankunft der Tiere dies seiner Veterinärbehörde (Amtstierarzt) melden. Erhält ein Lebensmittelbetrieb von einem Betrieb eines EU-Mitgliedsstaates tierische Lebensmittel, so muss er dies spätestens bei der Ankunft in seinem Betrieb bei der Bezirkshauptmannschaft melden. Diese Bestimmungen sind in der Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 (EBVO, BGBl. II 2001/355 idgF) festgehalten.


Vom Amtstierarzt werden diese Sendungen nach Gewichtung des Risikos kontrolliert und erforderlichenfalls stichprobenartige Untersuchungen in die Wege geleitet bzw. durchgeführt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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