Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Kennzeichnung von Schafen/Ziegen

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007 (BGBl. II 2007/166 idgF.)

Eine Kennzeichnung ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, jedenfalls aber noch vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes durchzuführen. Die Kennzeichnung erfolgt durch zwei Ohrmarken, wobei eine Ohrmarke durch einen elektronischen Transponder oder bei Herdebuchbetrieben durch eine Tätowierung ersetzt werden kann.


Ohrmarken bzw. Transponder können über den Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen sowie die amtlich anerkannten Tierzuchtverbände für Schafe und Ziegen bestellt werden. Die vergebenen Nummern stellen eine Lebensnummer dar. Bei Verlust einer Ohrmarke muss eine Ersatzohrmarke bestellt und eingezogen werden.


Über die am Betrieb gehaltenen Tiere ist ein Bestandsregister zu führen. Eintragungen haben innerhalb von sieben Tagen nach dem Zu- oder Abgang von Tieren zu erfolgen.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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