Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Die Registrierung ist durch einen Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen, durch die gesetzliche vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen.
Der Mikrochip
Durch den Mikrochip, nicht größer als ein Reiskorn, sind alle relevanten Informationen über Tier und Halter enthalten und soll gewährleistet werden, dass Tiere nicht mehr so leicht ausgesetzt werden, bzw. Tierhalter innerhalb kürzester Zeit festgestellt werden können.
Diese Art der Kennzeichnung ist für Tiere jeder Rasse und in jedem Alter möglich.
Ersatz für die Hundemarke ist der Chip allerdings nicht.
Einsetzen des kleinen Datenträgers ist schmerzfrei
Der Mikrochip aus hautverträglichem Glasmaterial wird dem Hund vom Tierarzt mittels einer Injektionsnadel auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut gesetzt. Der Eingriff beeinträchtigt das Tier überhaupt nicht ist schmerzfrei und erfordert keine Betäubung des Tieres.
Der Chip selbst ist inaktiv, stört das Tier nicht und sendet keine Strahlung aus. Erst aktiviert durch ein Lesegerät wird die gespeicherte Nummer ablesbar.
Mikrochipnummern nach ISO-Norm bestehen aus 15 Ziffern, sind weltweit einmalig und stellen daher eine eindeutige Identifizierung sicher. Der Chip kann beliebig oft ausgelesen werden und hält ein Hundeleben lang.
Vorteile der elektronischen Kennzeichnung
Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufen ist, gestohlen, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt, Tierheim, oder Bezirkshauptmannschaft mittels Lesegerät und der Online-Abfrage in der Heimtierdatenbank in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.