Die Haltung von Wildtieren in privaten Haushalten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Im Tierschutzgesetz hat der Gesetzgeber die Wildtiere, die spezielle Ansprüche an die Haltung stellen, unter besonderen Schutz gestellt und im § 25 Tierschutzgesetz festgelegt, dass die Haltung dieser Wildtiere bei der zuständigen Behörde, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat anzuzeigen ist.
Anzeigepflichtig sind (aufgelistet im § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung):
- alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
- alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen,Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken, der Chinesische Sonnenvogel, die Chinesische Zwergwachtel und das Diamanttäubchen
- alle Arten der Reptilien
- alle Arten der Lurche
- Fische, die in Freiheit mehr als 1 Meter lang werden
Bitte nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft Eferding (Neubau, erster Stock, Zimmer 63) Verbindung auf, wenn Sie nicht sicher sind, ob das Tier, das Sie erwerben wollen, der Anzeigepflicht unterliegt.
Anzeigeformulare für alle betroffenen Wildarten liegen bei der Gemeinde und der Bezirkshauptmannschaft Eferding auf.
Bedenken Sie bitte auch, dass es sich um ein als "gefährlich" anzusehendes Tier handeln könnte, dessen Haltung laut § 6 Oö. Polizeistrafgesetz zusätzlich einer Bewilligung der Gemeinde bedarf!