Neue Regelungen ab 24. März 2022
Die Bundesregierung hat Anpassungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 24. März 2022 beschlossen. Darunter fallen unter anderem eine generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und die Anpassung der Quarantäne-Regelungen. Diese neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 16. April 2022. Ausführliche Informationen zu den nun geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Mit dem 5. März tritt die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft und es werden weitgehend alle bisherigen Maßnahmen fallen.
Die Maskenpflicht bleibt nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln aufrecht. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Trotz dieser Trendwende gilt es aber auch weiterhin jene Bereiche zu schützen, in denen sich vorwiegend vulnerable Personen aufhalten. Dahingehend wird es auch weiterhin Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geben.
Weiterführende Informationen
- COVID-19-Basismaßnahmenverordnung .
- Informationen zur geltenden COVID-19-Maßnahmenverordnung und den aktuellen Maßnahmen (sozialministerium.at) .
COVID-19-Impfpflicht
Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher hat der Österreichische Nationalrat per 4. Februar 2022 das Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (kurz COVID-19-Impfpflichtgesetz) beschlossen.
Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt.
Angepasste Quarantäneregeln ab 24. Jänner 2022
Nachdem die neuartige Virusvariante Omikron zu einer deutlichen Zunahme an Neuinfektionen geführt hat und sich die Infektionszahlen entsprechend der Prognosen in den nächsten Wochen noch einmal stark zunehmen werden, gelten ab 24. Jänner 2022 angepasste Quarantäneregeln. Priorität hat aktuell die möglichst rasche Absonderung positiver Personen. Weitere Erhebungen bei Kontaktpersonen finden daher aktuell nur noch bei Infektionsausbrüchen in besonders gefährdeten Einrichtungen wie z.B. Alten- und Pflegeheimen statt.
Geänderte Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate
Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig nur noch 180 Tage, das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) weiterhin 270 Tage gültig.
Die Mindestdauer von 120 Tagen zwischen der zweiten und der dritten Dosis wurde vom Bund per Verordnung festgelegt und fachlich auch vom Nationalen Impfgremium empfohlen. Die Änderung der Gültigkeitsdauer der Impfnachweise bzw. der Impfzertifikate betrifft nur die Anwendung für den Grünen Pass. Für die Einreise nach Österreich sind andere Nachweise der Schutzimpfungen weiterhin 270 Tage gültig.
Welche Regelungen gelten aktuell?
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Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Was ist der grüne Pass?
Um die Personenfreizügigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wiederherzustellen, wurde auf europäischer Ebene die Idee der Digital Green Certificates – "Grüner Pass" – geschaffen. Hierbei handelt es sich um Zertifikate mit einem individuellen QR-Code, die einen negativen Test, eine verabreichte Corona-Schutzimpfung oder eine Genesung von Covid-19 dokumentieren und eine einfache Überprüfung gewährleisten.
Mehr Informationen zum Grünen Pass finden Sie über untenstehendem Link zum Bundesministerium.
Antworten auf Fragen zum Grünen Pass erhalten Sie auch unter der kostenlosen Hotline: 0800/555621
Weiterführende Informationen
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Informationsplattform Grüner Pass
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Mit „Mein OÖ“-App 3-G-Nachweis downloaden:.
Mit der Landes-App "Mein OÖ" können Sie nicht nur Behördenwege elektronisch erledigen sondern auch Ihren persönlichen EU-konformen 3-G-Nachweis herunterladen.
- Folder "Der Grüne Pass" .
- Infoblatt "Der Grüne Pass" .