Durch die anhaltenden Herbst- und Frühjahrstrockenheit ist eine sehr starke Austrocknung der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Es ist daher in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Perg größte Vorsicht beim Umgang mit Feuer geboten. Selbst die kleinste Unachtsamkeit kann bereits zu einem Brand führen.
Es ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden. Trockene und exponierte Kuppenlagen sind besonders waldbrandgefährdet.
In allen Waldgebieten sowie deren Gefährdungsbereich ist vom 01. April bis 31. Oktober 2012 jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten!
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinden und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung dieser Maßnahme sind jedoch vom Waldbesitzer oder von entsprechenden Verfügungsberechtigten der Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Perg, das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.
Waldbesucher mögen nachfolgende Regeln beachten:
- im Wald das Rauchen unterlassen
- keine Lagerfeuer, keine Kerzen oder Fackeln anzünden
- auf markierten Wegen bleiben
- keine Flaschen oder Dosen wegwerfen. Durch die Bündelung der Sonnenstrahlen kann Feuer ausgelöst werden.
- Autos nicht am Wegrand im Gras abstellen. Die heiße Auspuffanlage kann im dürren Gras ganz besonders leicht einen Brand auslösen
Die Bezirkshauptmannschaft Perg weist daher auf die am 15. März 2012 erlassene Waldbrandschutzverordnung hin.
Wer diese Verordnung missachtet, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder Arrest bis zu vier Wochen rechnen.
Weiterführende Informationen