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Waldbrandschutzverordnung 2012 ab sofort in Kraft.
In allen Waldgebieten sowie deren Gefährdungsbereich ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten!
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Verordnung zum Schutz vor Waldbränden.
Waldbrandschutzverordnung
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Neuaufforstungen.
Allgemein werden Neuaufforstungen nach dem Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz den Gemeinden angezeigt.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Bezirkshauptmannschaft Perg • Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399 • E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at