Das Forstgesetz 1975 sieht vor, dass in Zeiten besonderer Brandgefahr die Behörde für besonders waldbrandgefährdete Gebiete jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in waldnahen Gebieten zu verbieten hat.
Deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Perg für die Zeit von 01. April 2013 bis 31. Oktober 2013 eine Verordnung betreffend den Schutz vor Waldbränden erlassen.
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