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Zivilschutz-Probealarm in Österreich am 5. Oktober 2024

Am Samstag, den 5. Oktober 2024, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probe­alarm durchgeführt.

Am Samstag, dem 5. Oktober 2024, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12:00 und 12:45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden. In den Medien wird während der Proben ständig informiert.

Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres, gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen, und den Landes-Feuerwehrverbänden betrieben wird. Österreich ist somit, als eines von wenigen Ländern, in der Lage, eine flächendeckende Sirenenwarnung, über mehr als 8200 Zivilschutzsirenen, abzustrahlen.

Die Auslösung der Signale kann, je nach Gefahrensituation, zentral von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer, den Bezirkswarnstellen oder auch direkt vor Ort erfolgen.

Die Bedeutung der Signale und die auslösenden Stellen:

  • Sirenenprobe: Auslösung durch die Landeswarnzentrale 15 Sekunden gleich bleibender Dauerton!
  • Warnung: Auslösung durch die Bundeswarnzentrale 3 Minuten gleich bleibender Dauerton. Herannahende Gefahr! (Medien verfolgen!)
  • Alarm: Auslösung durch die Landeswarnzentrale 1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr! (Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Medien durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen!)
  • Entwarnung: Auslösung durch die Landeswarnzentrale 1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr! (Weitere Hinweise der Medien beachten.)

Allgemeines:

Die Funktionstüchtigkeit der Sirenen wird von den Feuerwehren überprüft und Ausfälle bzw. Fehler durch die Feuerwehren an die Landeswarnzentrale gemeldet.

Im Besonderen sollte die Bevölkerung auf folgende Details hingewiesen werden:

  • Alle näheren Informationen nach Zivilschutzalarmierungen werden über Presse und Rundfunk (ORF) bekannt gegeben.
  • Informationen dürfen in keinem Fall über Notrufnummern eingeholt werden, damit Notrufe nicht blockiert und notwendige Hilfestellungen dadurch verhindert werden.
  • Sollte die Sirene von Bewohnern nicht oder nur schlecht gehört werden, wäre dies direkt an die betreffende Gemeinde  zu melden (auf keinen Fall Anruf bei der Landeswarnzentrale)

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

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