Status Quo und weitere Ziele der Wirkungsorientierten Verwaltung in

Mit weiteren Organisationsmaßnahmen werden wir mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten.

Die Landesverwaltung achtet nicht nur auf ihre Aufgaben als Behörde und Dienstleistungsunternehmen, sondern prüft auch laufend ihre Stellung als möglichst attraktive Dienstgeberin und setzt Maßnahmen dazu. Auch die umfangreichen Personalentwicklungsmaßnahmen (Seminare, Mentoring, Patensystem für neu eintretende Mitarbeiter/innen, usw.) werden laufend an die Erfordernisse der Zeit angepasst.

Weiterentwicklung von WOV durch Mitarbeiter/innen-Befragung

Im ersten Halbjahr 2019 wurde eine Mitarbeiter/innen-Online-Umfrage zum WOV-Konzept als Teil der strategischen Weiterentwicklung der Wirkungsorientierten Verwaltung durchgeführt. Ziel ist es, das dabei gewonnene Feedback der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in den Entwicklungsprozess einzubauen.

Digitalisierungsoffensive „Digiland 2021“

Das Projekt „Digitalisierungsoffensive der oö. Landesverwaltung – DigiLand 2021“ wurde im März 2019 beendet und formell abgenommen.

Damit ist bzw. sind:

  • der strategische Rahmen festgelegt, in dem die künftigen Digitalisierungsprojekte und Digitalisierungsmaßnahmen priorisiert und umgesetzt werden;
  • die Strategie "Digitale Transformation der oö. Landesverwaltung" festgelegt;
  • unser Verständnis von „E-Government in der oö. Landesverwaltung“ neu definiert mit dem „Digitalen Amt“! „Amt“ ist dabei weitreichend zu verstehen: der Begriff umfasst nicht nur das Amt der Oö. Landesregierung, sondern auch die oö. Bezirkshauptmannschaften, sonstige oö. Verwaltungseinrichtungen, unsere Tätigkeit im Rahmen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung sowie die Bereiche „Politik, Landtag, Regierung, eDemocracy und  eVoting“;
  • eine flächendeckende Digitalisierungslandkarte über sämtliche nach außen gerichtete Geschäftsfälle bzw. Geschäftsprozesse der oö. Landesverwaltung ausgearbeitet; die „oö. Digitalisierungslandkarte“ ist quasi die „prozessorientierte Kundensicht auf unser Digitales Amt“;
  • Leuchtturmprojekte definiert und initiiert;
  • Kriterien zur Priorisierung anstehender Digitalisierungsmaßnahmen verabschiedet;
  • ein Bündel an ersten Umsetzungsmaßnahmen beauftragt.

Seit 22. Oktober 2019 ist die App „Mein verfügbar. Es können damit Amtswege jederzeit und überall vereinbart und verwaltet werden und insbesondere Termine mit Bezirkshauptmannschaften vereinbart, Anträge orts- und zeitunabhängig online gestellt sowie Bewerbungen auf ausgeschriebene Jobs des Landes Oberösterreich online abgegeben werden.

Ebenfalls am 22. Oktober 2019 ging die neue Fördermap an den Start. Diese weist auf der Website des Landes einen einfachen Weg zur passenden Förderung.

Weitere (Digitalisierungs-) Maßnahmen

  • Finalisierung der digitalen Leuchtturmprojekte „Modulares digitales AVG- bzw. Hoheitsverfahren“ und  „Digitale Kommunikation mit dem Oö. Landtag“.
  • Konzepterstellung für das „Digitale Bürgerservice“.
  • Etliche neue Digitalisierungsprojekte, speziell mit Außenwirkung und Kundennutzen (z.B. Digitale Formulare; E-Tendering-Plattform; Digitale Kulturförderungen; Digitale Förderung Siedlungswasserwirtschaft etc.).
  • Begleitet werden diese (Digitalisierungs-) Schritte durch interne Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine Bewusstseinsoffensive für Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Weiterer Ausbau der elektronischen Dienste bzw. der elektronischen Kommunikation zwischen Bevölkerung und Landesverwaltung.
  • Weiterentwicklung des Rechnungswesens (Kostenrechnung, Finanzplanung).
  • Deregulierung: Reduzierung der bestehenden Gesetze und Normen und mehr Wirkungsorientierung bei neuen Regeln.
  • Weiterentwicklung des Wissensmanagements.

Korruptionsprävention und Compliance

Im Sinne einer modernen Verwaltung entwickelt das Land ständig seine Maßnahmen im Bereich Antikorruption und seine Compliance-Maßnahmen weiter. Das Land bekennt sich zu einer korruptionsfreien und integren Landesverwaltung.

Compliance bedeutet die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung ethischer und moralischer Grundsätze. Compliance beinhaltet unterschiedlichste Themen- und Regelungsbereiche, die Einhaltung von Regelungen zur Vermeidung von Korruption stellt einen wichtigen Teilaspekt von Compliance dar.

In der staatlichen Verwaltung besteht ein besonderer Schutzzweck hinsichtlich der objektiven, transparenten und unbeeinflussten Aufgabenerfüllung. Zum Selbstverständnis der oö. Landesverwaltung gehören daher Maßnahmen der Verwaltungsethik, die zur Erreichung der Basisziele Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit, Qualität und Kundengerechtheit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beitragen.

Von der Länderexpertenkonferenz zur Abstimmung von Antikorruptionsmaßnahmen wurden bereits sieben Standards zur Korruptionsprävention in den Ländern entwickelt, an denen sich das Land Oberösterreich orientiert:

  • Ausbildungsstandard
  • Standard zum Verbot der Geschenkannahme
  • Nebenbeschäftigungs- und Unvereinbarkeitsstandard
  • Risikostandard
  • Statistikstandard
  • Verwaltungssponsoring-Standard
  • Zuständigkeitsstandard

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ist auch im Integritätsbeauftragten-Netzwerk vertreten. Das Integritätsbeauftragten-Netzwerk ist eine Initiative des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, um den Integritätsgedanken weiter zu stärken.

(Anonyme) Meldungen zu Korruptionsverdachtsfällen nehmen folgende Stellen entgegen:

  • Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), Meldestelle „Korruption und Amtsdelikte“
  • Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), anonymes Hinweisgebersystem

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: