Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 10.1.2017)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fasste heute ein Urteil zur Teilnahmepflicht muslimischer Schülerinnen am gemeinsamen Schwimmunterricht, das von vielen als richtungsweisend bezeichnet wird. Für Oberösterreich ist es eine Bestätigung der schon bisher praktizierten Vorgangsweise: gemeinsamer Schwimmunterricht für alle, Möglichkeit des Tragens eines Burkinis (wie das auch im EGMR-Urteil der Fall ist).
Integrations-Landesrat Rudi Anschober: „In der Praxis ist es mit dieser Vorgangsweise in OÖ in der ganz überwiegenden Mehrheit zu keinen Problemen gekommen. Das heutige Urteil ist eine Bestätigung dieses Kurses."