Landeskorrespondenz
Bestvariante wird nach Abschluss des Generellen Projektes vorgestellt
(Presseaussendung vom 25.1.2017)
„Im letzten Beirat für den Hochwasserschutz im Eferdinger Becken wurde vereinbart, dass die Bestvariante für einen Hochwasserschutz für das Eferdinger Becken nach Abschluss aller Arbeiten den Gemeinden und auf deren Wunsch den Bürgerinnen und Bürgern jeder Gemeinde vorgestellt wird. Im Anschluss an die Präsentationen auf Gemeindeebene wird das Projekt zur Entscheidungsfindung betreffend die weitere Vorgehensweise den Gemeinden übergeben“, erklärt Wasser-Landesrat Elmar Podgorschek.
Wesentliche Bestandteile des Generellen Projektes werden die Ausweisung einer „Schutzzone Überflutungsgebiet“ als Voraussetzung für die Förderung der freiwilligen Absiedelung sowie der förderfähige Maßnahmenumfang für die technisch schützbaren Bereiche sein. Auf Basis des übergebenen Projektes werden die Gemeinden entscheiden, ob eine „Schutzzone Überflutungsgebiet“ in ihrem Gemeindegebiet in der vorgeschlagenen Form ausgewiesen wird. Die Ausweisung einer „Schutzzone Überflutungsgebiet“ ist Voraussetzung für die Gewährung von Förderungsmitteln für die freiwillige Absiedelung. Des Weiteren wird jede Gemeinde festlegen, ob die geplanten, förderfähigen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen zur Umsetzung gelangen.
„Technische Hochwasserschutzmaßnahmen sind von den Gemeinden umzusetzen. Das Land Oberösterreich gewährt hierbei fachliche Unterstützung. Eine Planungskoordination sämtlicher Projektierungsarbeiten im Eferdinger Becken durch das Land Oberösterreich stellt sicher, dass für geförderte Hochwasserschutzanlagen im gesamten Eferdinger Becken einheitliche technische Lösungen zur Umsetzung gelangen. Um entsprechende Rahmenausschreibungen als Grundlage für die Planungskoordination vornehmen zu können, muss eine fristgerechte Entscheidung der Gemeinden vorgelegt werden“, teilt Podgorschek mit.
Nach Übermittlung des Generellen Projektes an die Gemeinden im Mai diesen Jahres müssen diese entscheiden, welche Hochwasserschutzmaßnahmen unter Verwendung von Förderungsmitteln gemäß Wasserbautenförderungsgesetz zur Umsetzung gelangen. Die Frist für die Entscheidungsfindung durch die Gemeinden wird im Zuge der nächsten Beiratssitzung vor dem Sommer vereinbart werden.