Pressekonferenz am 2. Februar 2017
Landesrat Rudi Anschober und Dr. Herbert Rössler (Abt. Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Land OÖ)
Rechtssicherheit bei Wasserschutz
Die Rechtmäßigkeit der Verordnung des Grundwasserschongebiets Scharlinz wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. „Die Trinkwasserversorgung für 400.000 Menschen ist im Großraum Linz nun nachhaltig gesichert und eine Lösung mit Augenmaß für Betriebe gefunden“, so LR Anschober.
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