Familienreferent LH-Stv. Dr. Haimbuchner: Familien sind die großen Verlierer beim neuen Kindergeldkonto

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 11.2.2017)

„Mehr Fairness, mehr Transparenz, mehr Wahlfreiheit und mehr Individualität“ – so erläuterte erst kürzlich die Familienministerin das neue Kindergeldkonto, welches mit 1. März 2017 in Kraft treten soll.

 

Wenn man aber genauer hinschaut, zeigt sich ein völlig anderes Bild: Die bisherigen vier Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3 und 12+2) verschmelzen zu einem sogenannten „Kindergeld-Konto“ mit einer fixen Summe von 12.366 Euro für einen Elternteil bzw. 15.499 Euro für beide Elternteile. Die Bezugsdauer ist von der Familie individuell festzulegen.

 

„Dieses neue Kontosystem stellt für den Großteil der Familien eine Leistungskürzung dar. Die Verlierer sind eindeutig jene Familien, die sich für die beliebte Langvariante entscheiden. Etwa die Hälfte aller Kinderbetreuungsgeld-Bezieher wählte bislang diese Variante und erhielt damit in Summe 13.266 Euro. Mit dem neuen Kindergeldkonto erhalten sie folglich nur noch 12.366 Euro und damit um 900 Euro (!) weniger!“, zeigt Familienreferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner auf.

 

Während Löhne, Pensionen und viele weitere Dinge jährlich wertangepasst werden, wurde das Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung im Jahr 2002 noch nie erhöht. 2002 bekam eine Mutter in Summe 13.266 Euro Kinderbetreuungsgeld. Wäre dieser Betrag jährlich wertangepasst worden, müsste das Kinderbetreuungsgeld heute etwa 17.162 Euro betragen. Stattdessen bekommt eine Mutter ab dem 1. März 2017 deutlich weniger. Mit nur noch 12.366 Euro, fehlen einer Mutter fast 5.000 Euro im Familienbudget!

 

„Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in etwa zur Hälfte teilen, erhalten einen Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro. Zusätzlich kann ein Vater nach der Geburt einen Monat ‚Familienzeit‘ nehmen und erhält dafür 700 Euro. Auf den ersten Blick eine vernünftige Maßnahme. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie viele Väter diese wirklich in Anspruch nehmen, denn einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Eine Wertanpassung der Familienbeihilfe würde die Familien treffsicherer unterstützen und sollte der als erster Schritt gesetzt werden,“ stellt Familienreferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner abschließend fest.