Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 10.2.2017)
„In der Denkmalpflege leisten Pfarren, Gemeinden aber auch private Eigentümer den Löwenanteil an den Restaurierungskosten. Daher sind bürokratische Formalismen auf das gesetzlich Notwendige zu beschränken. Das heißt aber nicht, dass die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nicht ordentlich nachgewiesen werden muss, aber bei Fördersätzen von 5-20 Prozent der Investitionssumme und einem ganz großen Engagement Dritter darf durch übertriebenen Formalismus den Verantwortlichen nicht die Motivation genommen werden“, erklärte Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.
Man werde sich die Vorschläge des Landesrechnungshofes ganz genau ansehen. Weiterhin müssen jedoch Service, Beratung und Motivation auch in diesem Bereich der Kulturarbeit im Vordergrund stehen. Bei den wenigen Großvorhaben im Bereich der Denkmalpflege, bei denen es sich um höhere Fördersummen handelt, werden natürlich wesentlich umfangreichere Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
„Ich garantiere, dass jeder Euro der im Rahmen der Denkmalpflegeförderung ausgegeben wurde, ordnungsgemäß eingesetzt wird. Darüber hinaus verweise ich, dass die Mehrheit der Mittel im Bereich der Sakralbauten ausgegeben wurde, wo es darüber hinaus über die Diözesanfinanzkammer noch eine zweite Kontrolle der Mittelverwendung gibt. Wir können nicht ununterbrochen nach Deregulierung schreien und dann die Abwicklung von Minimalförderungen immer noch bürokratischer machen“, betont Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.