Haupteinschreibetermin für das Schuljahr 2017/2018 an Landesmusikschulen

Landeskorrespondenz

Der Haupteinschreibetermin für das Schuljahr 2017/2018 wurde oberösterreichweit vom 27. März bis 7. April 2017 festgelegt.

Aufgrund der örtlichen und personellen Verhältnisse werden an den Landesmusikschulen die Einschreibungen nur an bestimmten Tagen durchgeführt. Die genauen Termine werden örtlich verlautbart und können auch an den jeweiligen Landesmusikschulen erfragt werden.

Bei der Einschreibung ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Einschreibung ist der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages und gilt jeweils für die Dauer eines Schuljahres. Schüler/innen, die sich bereits im Vorjahr angemeldet haben und nicht aufgenommen, sondern nur vorgemerkt werden konnten, müssen demnach um neuerliche Aufnahme für das nächste Schuljahr ansuchen. Das Ansuchen um Aufnahme ist vom Zahlungsberechtigten zu unterfertigen. Schülerinnen/Schüler, die bereits unterrichtet werden, werden gebeten, die Fortsetzung des Unterrichts bei ihrer zuständigen Lehrperson zu bestätigen.

Im Zuge von Neueinschreibungen werden die Schüler/innen bzw. die Erziehungsberechtigten fachlich beraten, außerdem wird eine Schulordnung ausgehändigt.

Das Schulgeld beträgt im Schuljahr 2017/2018 bei einer Unterrichtsdauer von wöchentlich 50 Minuten im

a) Unterricht in Gruppen mit über drei Schülern         102,10 Euro pro Semester

b) Unterricht in Dreiergruppen                                  138,50 Euro pro Semester

c) Unterricht in Zweiergruppen                                 169,90 Euro pro Semester

d) Einzelunterricht                                                    283,10 Euro pro Semester

Die in der Schulgeldordnung angeführten Tarife werden künftig jährlich analog Verbraucherpreisindex angepasst.

Das Schulgeld wird semesterweise, d.h. zweimal im Schuljahr vorgeschrieben.

Für Schülerinnen/Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 60 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten. Erwachsene Schüler/innen bezahlen nur 50 % des Erwachsenenzuschlages, wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.