Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 9.3.2017)
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landesrat KommR Elmar Podgorschek unterzeichneten heute gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Linz MMag. Klaus Luger und dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Steyregg Mag. Johann Würzburger sowie Vertretern der am Chemiepark Linz ansässigen Betrieben die neue „CPL-Vereinbarung“.
Bereits im Jahr 1999 wurde zwischen dem Land Oberösterreich, der Landeshauptstadt Linz, der Stadtgemeinde Steyregg und den Unternehmen am Chemiepark Linz eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Schadensereignissen geschlossen, welche letztmalig im Dezember 2004 überarbeitet wurde. Diese Vereinbarung regelt vor allem neben den Informationsflüssen im Falle eines Zwischen- bzw. Störfalls auch die Zusammenarbeit im Hinblick auf jährlich durchzuführende Übungen sowie die Installierung eines Lenkungsausschusses samt CPL-Notfallmanagement-Team.
„Die neue Vereinbarung wird aufgrund der im Juli 2015 in Kraft getretenen Novelle zum Oberösterreichischen Katastrophenschutzgesetz und auch aufgrund organisatorischer Änderungen seit der letzten Auflage notwendig. Durch das neue Abkommen ist die Zusammenarbeit sowohl präventiv, bei Übungen, als auch im Falle von Zwischen- und Störfällen klar geregelt. Damit ist rasches Handeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall möglich“, erklärt Landeshauptmann Pühringer.
Der Begriff eines „Industrieparks“ ist definiert als räumlich zusammenhängendes und klar nach außen abgegrenztes Gelände, in dem zumindest ein Seveso-Betrieb der oberen Klasse sowie ein weiterer Seveso-Betrieb ihren Standort haben, die durch ein gemeinsames Notfallmanagementsystem sicherstellen, dass von keinem der Seveso-Betriebe eine Gefährdung der im § 24 Abs. 1 Oö. KatSchG 2015 genannten Zwecke außerhalb der einzelnen Betriebsgelände ausgehen kann.
„Es besteht nunmehr auch die rechtliche Möglichkeit, den schon über Jahre bestehenden Chemiepark Linz, welcher mit dem vorhandenen „Allgemeinen Alarm- und Gefahrenabwehrplan“ seit Jahren über ein erprobtes gemeinsames Notfallmanagement verfügt, als „Industriepark“ zu deklarieren und somit im Hinblick auf das Gefahrenabwehrmanagement – vereinfacht gesagt – als einen Betrieb anzusehen. Damit einher geht, dass die im Sinn der Gewährleistung der bestmöglichen Sicherheit bzw. Gefahrenabwehr bereits seit Jahren erprobten und gelebten Verständigungen, Alarmierungen und Abläufe im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses nun in dieser Weise auch in die „CPL-Vereinbarung“ aufgenommen werden“, so Landesrat Podgorschek.
In der „CPL-Vereinbarung“ sind auch die Meldewege innerhalb des Amtes der Oö. Landesregierung – wie sie auch bei anderen „Seveso-Unfällen“ vorgesehen sind – geregelt. Diese wurden bei der Überarbeitung der „CPL-Vereinbarung“ im Jahre 2004 dahingehend geändert, dass sowohl detaillierte Ablauf- und Verständigungsdiagramme ergänzt und zwischenzeitliche amtsinterne Organisationsänderungen entsprechend berücksichtigt wurden.