Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst: Oberösterreich will bundeseinheitliche Regelung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 14.3.2017)

In der Diskussion rund um das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst liegt nun das Gutachten des Verfassungsdienstes des Landes vor, das LH-Stv. Mag. Thomas Stelzer in Auftrag gegeben hat. Kernaussage des Gutachtens ist die Empfehlung, eine bundeseinheitliche Regelung für ein Kopftuchverbot anzustreben, da dies auch die österreichische Bundesverfassung in Form eines Durchlässigkeitsgebots für öffentlich Bedienstete zwischen den Gebietskörperschaften vorsieht (Art. 21 Abs. 4 B-VG).

 

„Integrationsminister Sebastian Kurz und ich waren die ersten, die eine Diskussion darüber begonnen haben und wir konnten einen ersten Erfolg erreichen: Das Verbot der Vollverschleierung wird kommen. Ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst halte ich nach wie vor für richtig. Es ist im Sinne der Integration und es hat wohl einen Grund, warum die Türkei viele Jahre im öffentlichen Bereich ein Kopftuchverbot hatte. Ich will jedenfalls keine Symbole, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Frage stellen“, so LH-Stv. Mag. Thomas Stelzer.

 

„Das eine ist, was ich mir wünsche. Das andere, was rechtlich möglich ist. Daher halte ich mich an das Gutachten des Verfassungsdienstes, das eine bundeseinheitliche Regelung empfiehlt. Der Ball liegt jetzt beim Bund, meine Unterstützung für eine Umsetzung des Kopftuchverbotes hat er“, sagt LH-Stv. Stelzer, Personalverantwortlicher für rund 11.500 oberösterreichische Landesbedienstete.

 

Wie viele Kopftuchträgerinnen im oberösterreichischen Landesdienst arbeiten, ist nicht bekannt. Es werden weder Daten zum Religionsbekenntnis, noch hinsichtlich des Tragens religiöser Kleidungsstücke erfasst.