Landeskorrespondenz
Änderungen im Pflegefondgesetz 2018 dürfen zu keiner Verschlechterung in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen führen
(Presseaussendung vom 21.3.2017)
Das neue Pflegefonds-Gesetz des Bundes regelt, dass ab 2018 für Personen mit Pflegestufe 4 oder höher die Aufnahme in einem Alten- und Pflegeheim grundsätzlich außer Streit steht. Bei Personen mit einer niedrigeren Pflegestufe wird - wie schon bisher – fachlich abgeklärt, ob eine stationäre Heimaufnahme die beste Form der Pflege bedeutet oder durch mobile Betreuung und Hilfe zu Hause abgedeckt werden kann.
In Oberösterreich ist es gängige Praxis, dass die Situation einer Person, die einen Aufnahmeantrag in eine Altenbetreuungseinrichtung stellt, überprüft wird. Dabei wird festgestellt, welche Form der Betreuung und Pflege am besten geeignet ist. Grundsätzlich wird ab der Pflegestufe 3 in Oberösterreich die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim in Erwägung gezogen, bei den Pflegestufen 1 und 2 wird z.B. auch auf die Möglichkeit der häuslichen Pflege durch stundenweise Mobile Dienste hingewiesen. „Wir sehen keine Veranlassung, dass sich an dieser Aufnahmepraxis etwas ändert und es dadurch zu Verschlechterungen für pflegebedürftige Personen kommt. Oberösterreich verfügt in der Altenpflege und –betreuung über ein gut ausgebautes, qualitativ hochwertiges Angebot. Das muss auch in Zukunft so sein“, stellt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer klar.
„Besonders bei Menschen mit Demenz, die oft einen geringeren Pflegebedarf haben, aber trotzdem intensiv betreut werden müssen, ist es notwendig, dass sie in ein Alten- und Pflegeheim aufgenommen werden können. Grundsätzlich müssen Härtefälle immer vermieden werden, denn es geht darum, die bestmögliche Pflegesituation für die Betroffenen sicherzustellen. Dazu muss jede Person individuell und umfassend betrachtet werden: Was ist der Wunsch der Person selbst, wie weit kann die Familie sie unterstützen, wie ist der gesundheitliche Zustand? Die Bezirksgrenzen oder die Versteifung auf die Pflegestufe allein, dürfen hier keine bürokratischen Hindernisse darstellen“, appelliert Landesrätin Birgit Gerstorfer an das Verantwortungsbewusstsein der zuständigen Vertreter/innen von Sozialhilfeverbänden und Magistraten.