LR Podgorschek: Sammlungsbewilligung für Landesverband der Gehörlosenvereine und Krebshilfe in Oberösterreich erteilt

Landeskorrespondenz

Weitere Vereine haben noch laufende Bewilligungen

 

(Presseaussendung vom 23.3.2017)

"Dem Landesverband der Gehörlosenvereine in Oberösterreich ist es im Zeitraum vom 1. April 2017 bis 30. Juni 2017 erlaubt, Haussammlungen durchzuführen. Ebenfalls eine Bewilligung hat die Österreichische Krebshilfe Oberösterreich erhalten. Ihnen ist es erlaubt, zwischen 1. April 2017 und 7. Juli 2017 eine Haus- und Straßensammlung durchzuführen“, teilt Landesrat Podgorschek in Bezug auf die ausgestellten Genehmigungen mit.

 

„Die Sammlungserträge der Gehörlosenvereine sollen und dürfen zum Zwecke der sozialen und kulturellen Betreuung und Weiterbildung von Mitgliedern sowie zur Erhaltung des Bildungs-, Informations- und Sozialzentrums in Linz und der Vereinslokale verwendet werden. Die Erträge der Krebshilfe sollen unter anderem für die Beratung und Begleitung von Krebspatienten und deren Angehörigen in den Beratungsstellen in Oberösterreich sowie zur Vorsorge und Information der Bevölkerung zur Verhinderung der Krebserkrankung verwendet werden“, erklärt Podgorschek.

 

Noch gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit die CliniClowns Oberösterreich und der Verein `Kinderhilfswerk`. "All diese aufgezählten Vereine bzw. Organisationen haben vom Land einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen“, so Podgorschek abschließend.