Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 23.3.2017)
Nach dem heutigen Unterausschuss zur Thematik der Zweitwohnsitzabgabe berichtet der zuständige Gemeindereferent, Landesrat Max Hiegelsberger, über die Entwicklungen. Die Möglichkeit der Integration der Zweitwohnsitzabgabe in das Tourismusgesetz wurde positiv abgeklärt, Bundesländer-Vergleiche übermittelt. Somit wurde der Vorschlag von Landesrat Hiegelsberger in seinen wesentlichen Grundzügen inhaltlich bestätigt und von den Landtagsklubs aller politischen Fraktionen zur Kenntnis genommen. Auf Basis dessen wird ein Vorschlag der Landtagsdirektion in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Gemeinderessort als Basis für Beratungen in den folgenden Unterausschuss eingebracht. Hiegelsberger dazu: „Bei der Zweitwohnsitzabgabe gilt es ein praktikables und vor allem brauchbares Resultat zu schaffen. Wir wollen keine weiteren Gesetze oder Doppelgleisigkeiten einführen sondern auch in diesem Bereich aktiv deregulieren. Die Integration in das Tourismusgesetz als Verordnungsermächtigung stärkt die Finanzkraft der betroffenen Gemeinden und ermächtigt sie autonomer zu arbeiten und vor allem zu gestalten. Es darf keine halbseidenen Lösungen mehr geben, es muss ein echter Mehrwert für unsere Gemeinden entstehen.“