Landeskorrespondenz
Erleichterung in Bezug auf die kommende Freiland-Saison bei Mastgeflügel
(Presseaussendung vom 23.3.2017)
„Wir begrüßen die heutige Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen zur Aufhebung der Stallpflicht mit Samstag, 25.03.2017. Nachdem Bayern bereits vergangene Woche die generelle Stallpflicht gelockert hat, wurde diesseits des Inns nun nachgezogen. Das konsequente Handeln der Behörden und die Vernunft der Geflügelhalter hat ein großflächiges Übergreifen der Vogelgrippe auf unsere Nutztierbestände verhindert. Wir sind erleichtert, es gilt jedoch die Situation weiterhin genau zu beobachten“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß §8 der GeflügelpestVO auch weiterhin im gesamten Bundesgebiet bestehen bleiben und einzuhalten sind, um mögliche Ansteckungen auszuschließen. „In dieser Thematik geht es um den Schutz unseres wertvollen Nutz- und Hausgeflügels. Daher ist es entscheidend, das Influenza Monitoring bei Wildvögeln auch konsequent weiterzuführen“, so der Agrar-Landesrat. Hiegelsberger weiters: „Auch aus Sicht der Tiergesundheit ist es für die Freilandhalter wesentlich, dem Geflügel den nötigen Auslauf zukommen zu lassen und auch die Versorgung mit frischem Eiweißfutter über die Freilandhaltung zu ermöglichen. Zudem beginnt die Einstellzeit für das Freiland-Mast-Geflügel. Vor allem Oberösterreich ist bei der Haltung von Weidegänsen Vorreiter. Dies wird nun auch in der kommenden Saison so bleiben.“