Pressekonferenz am 3. April 2017
Landesrat Max Hiegelsberger und Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker (OÖ Landwirtschaftskammer)
Neue Wildschadensberatung in OÖ
In der OÖ Jagdgesetz-Novelle 2016 wurde die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle eines Wildschadens neu geregelt. Als Antwort darauf hat die Landwirtschaftskammer OÖ eine Wildschadensberatungsstelle geschaffen. „Grundeigentümer können sich zur Frage, ob ein Wildschaden vorliegt und wie hoch dieser zu beziffern ist, beraten lassen“, sagt LR Hiegelsberger.
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