Landeskorrespondenz
Weitere Vereine haben noch laufende Bewilligungen
(Presseaussendung vom 10.4.2017)
"Dem OÖ. Zivil-Invalidenverband ist es im Zeitraum vom 15. April 2017 bis 31. Juli 2017 erlaubt, Haussammlungen durchzuführen. Ebenfalls eine Bewilligung hat der Verein ADRA Österreich erhalten. Ihnen ist es erlaubt, zwischen 1. Mai 2017 und 11. Juni 2017 Haussammlungen im Bundesland Oberösterreich durchzuführen“, teilt Landesrat Podgorschek in Bezug auf die ausgestellten Genehmigungen mit.
„Die Sammlungserträge des OÖ. Zivilinvalidenverbandes sollen und dürfen nur zur Betreuung bzw. finanziellen Unterstützung bedürftiger behinderter Mitglieder verwendet werden. Die Erträge des Vereins ADRA Österreich kommen karitativen Aufgaben des Vereins in Oberösterreich zu Gute“, erklärt Podgorschek.
Noch gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit die CliniClowns Oberösterreich, der Verein `Kinderhilfswerk`, der Verein Freiraum-europa Hilfsprojekte, die Österreichische Krebshilfe in Oberösterreich und der Landesverband der Gehörlosenvereine in Oberösterreich. "All diese aufgezählten Vereine bzw. Organisationen haben vom Land OÖ einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen“, so Podgorschek abschließend.