Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 21.4.2017)
Auf Einladung und unter dem Vorsitz des oberösterreichischen Familien-Landesrates LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner tagte in Linz die Familienreferent/innen-Konferenz. An der Konferenz nahmen neben LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner LRin Verena Dunst (Burgenland), LH-Stv.in Dr.in Beate Prettner (Kärnten), LRin Mag.a Martina Berthold (Salzburg), LRin Mag.a Ursula Lackner (Steiermark), LRin Dr.in Beate Palfrader (Tirol) und Stadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (Wien) teil.
Schwerpunktthemen waren der Familienlastenausgleichsfonds, die Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld-Gesetz bzw. beim neuen Familienzeitbonus-Gesetz und der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Familienlastenausgleichsfonds
Die Bundesregierung hat die Herabsetzung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF in mehreren Schritten beschlossen. Bis 2019 sollen diese von ursprünglich 6 % bis auf 3,8 % gekürzt werden. Da die Dienstgeberbeiträge 84 % des FLAF und somit die absolute Haupteinnahmequelle des Fonds darstellen, stellt die Reduktion ein Bedrohungsszenario für die österreichische Familienpolitik dar. Bereits 2016 betrugen die Verbindlichkeiten des Reservefonds, der die Abgänge aus dem FLAF übernimmt, 2,6 Mrd. Euro. Laut Finanzvorschau des BMFJ wird der Schuldenstand des FLAF bis 2020 auf über 3,6 Mrd. Euro ansteigen.
Aus familienpolitischer Sicht ist es nicht akzeptabel, durch erhoffte Mehreinnahmen aufgrund höherer Beschäftigung und einer gleichzeitigen Nichtanpassung der Leistungen auf der Ausgabenseite die Situation auszusitzen. Dies würde neben weiterhin hohen Defiziten des FLAF auch eine langfristige Lähmung der Familienpolitik auf Bundesebene bedeuten. Durch die laufende Kaufkraftminderung der ausbezahlten Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes würde die Entschuldung ausschließlich auf dem Rücken der Familien passieren. Die Familienministerin hat aufgrund der fehlenden Einnahmen im FLAF derzeit keine Möglichkeit, die Familienleistungen (Familienbeihilfe etc.) anzupassen bzw. weiterzuentwickeln.
„Deshalb fordern die Familienreferent/innen einstimmig die Bundesministerin für Familie und Jugend und an den Bundesminister für Finanzen auf, ein Konzept vorzulegen und in Folge mit den betroffenen Ressorts auszuhandeln, wie der FLAF finanziell abgesichert werden kann. Damit sollen zukünftig das Setzen weiterer familienpolitischer Akzente und Wertanpassungen der Familienleistungen möglich sein“, so der Vorsitzende der Familienreferent/innen-Konferenz LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
Kinderbetreuungsgeld neu – Kinderbetreuungsgeld-Konto
Nach wie vor entscheiden sich etwa 60 % der Kinderbetreuungsgeldbezieher für die längst mögliche Variante. Für diese Familien kommt es durch diese Reform unterm Strich sowohl zu finanziellen Einbußen, als auch zu einer Kürzung beim Bezugszeitraum. Kritik wurde seitens der Familienreferent/innen auch an der deutlichen Verschlechterung beim Wochengeldbezug und an der Änderung bei den Anspruchsvoraussetzungen vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld laut. Dass die 700 Euro „Familienzeit-Bonus“ bei einer späteren Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld durch den Vater wieder in Abzug gebracht werden, wurde ebenfalls äußerst kritisch gesehen. Zudem fehlt im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz nach wie vor eine Härtefallregelung beispielsweise für Väter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, die jedoch aufgrund einer vorzeitigen Geburt eines weiteren Kinders den Mindestbezugszeitraum nicht erreichen. Hier ist der volle Kinderbetreuungsgeld-Bezug des Vaters zurückzuzahlen.
„Die Familienreferent/innen sprachen sich einstimmig für eine Reformierung des Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes und des Familienzeit-Bonus-Gesetzes aus. Wir sehen geschlossen Handlungsbedarf seitens der Bundesministerin!“ betont Familienreferent LH-Stv. Dr. Haimbuchner in Vertretung aller anwesenden Familienreferent/innen.
Kinderbetreuungseinrichtungen
Einstimmigkeit herrschte auch bei den Anträgen zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gelingen kann.