Landeskorrespondenz
Oberösterreich unterstützt wichtige Punkte zur Steigerung der Verkehrssicherheit
(Presseaussendung vom 26.4.2017)
Die heurige Landesverkehrsreferent/innen-Konferenz findet am Freitag, dem 28. April 2017, in Bregenz statt. Sie ist das jährliche Vernetzungstreffen der Verkehrsreferent/innen der einzelnen Bundesländer. Ziel des Gremiums ist die Abstimmung überregionaler Themen und die Koordinierung gemeinsamer verkehrspolitischer Agenden mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).
"Aus oberösterreichischer Sicht gibt es bei der diesjährigen Konferenz zahlreiche, wichtige Themen. Ein klarer Fokus liegt auf Verkehrssicherheitsagenden, wie der europaweiten Vereinheitlichung der Rettungsgasse, Erleichterungen bei der Erfassung ausländischen Temposündern und der Deregulierung bei der Durchführung von Suchtgiftuntersuchungen", so Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Ausländische Temposünder
Besonders eine effektivere Gestaltung der Einhebung von Geldstrafen bei der Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten durch ausländische Lenker wird thematisiert. Mögliche künftige Anpassungen umfassen ein abgekürztes Verkehrsstrafverfahren, ein zentrales Verwaltungsstrafregister, sowie einen Datenabgleich zwischen Kfz-Zulassungsregister und zentralem Melderegister.
- Abgekürztes Verkehrsstrafverfahren
Mit einer neustrukturierten, subsidiären Halterhaftung soll dem Kfz-Halter bei künftigen Verkehrsdelikten ein nationaler Infoletter übermittelt werden. Dieser beinhaltet neben einer Anonymverfügung auch eine kombinierte Lenkererhebung.
Wenn der Halter also weder die Verkehrsstrafe (Anonymverfügung) begleicht, noch
einen Lenker bekannt gibt, kann dennoch das Grunddelikt (im Sinne der subsidären Halterhaftung) geltend gemacht werden. Um zu einer vollstreckbaren Entscheidung zu kommen, könnte somit in Zukunft der Verfahrensschritt der Lenkererhebung eingespart werden.
- zentrales Verwaltungsstrafregister
Verkehrsdelikte werden derzeit nur in den Vw-Strafregistern der jeweiligen Vw-Strafbehörden geführt. Eine behördenübergreifende bzw. bundesweite Auskunft ist derzeit nur mit massivem Verwaltungsaufwand möglich. Durch die Schaffung eines zentralen Verwaltungsstrafregisters könnten Daten auf elektronischem Wege verwendet und erhoben werden. Diese Vereinfachung hätte zur Folge, dass bspw. ausländischen Verkehrssündern Ihre offenen Verkehrsstrafen bei Kontrollen oder Folgedelikten prompt zugeordnet werden können. Offene Verwaltungsstrafen könnten so unkompliziert für jeden Zugriffsbefugten aufscheinen und leichter sowie umfassender eingetrieben werden.
- Datenabgleich zwischen zentralem Melde- und Kfz-Zulassungsregister
Derzeitig besteht das Problem, dass viele Adressdaten des Kfz-Zulassungsregisters nicht mit den aktuellen Meldedaten übereinstimmen. Durch einen laufenden Registerabgleich könnten Daten effizient und mit geringem Aufwand immer aktuell bereitgestellt werden. Neben einer Verwaltungsvereinfachung brächte auch die Bereinigung unvollständiger Falschdaten einen erheblichen Vorteil zur Aufklärung von Verkehrsstrafen.
Europaweite Vereinheitlichung der Rettungsgasse
Seit dem 01.01.2012 ist die Rettungsgasse in Österreich in Kraft getreten. Damit folgte Österreich dem Beispiel anderer Länder, wie Deutschland, Slowenien, Tschechien und der Schweiz. In diesen Staaten besteht ebenfalls die Verpflichtung, bei Staubildung eine Gasse für Einsatzfahrzeuge frei zu halten. Bei Nichtbilden der Rettungsgasse wird eine Strafe von bis zu 726 Euro eingehoben. Wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe bis zu 2.180 Euro rechnen.
"Während die Bildung der Rettungsgasse auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen grundsätzlich funktioniert, bereitet sie auf drei- bzw. vierspurigen Streckenabschnitten oftmals Schwierigkeiten. Insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Regulierungen und weil nicht in allen europäischen Ländern eine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht oder diese unterschiedlich ausgestaltet ist, kommt es zu Problemen. Eine europaweit einheitliche Regelung ist daher nötig, um diese Unklarheiten zu vermindern und auf mittelfristige Sicht zu beseitigen", befürwortet Landesrat Steinkellner diesen Schritt.
Suchtgifttest - Ex lege wirkende Ermächtigung zur Untersuchung von Personen auf das Vorliegen von Suchtgiftspuren
Seit dem 10. März 2017 gilt die Speichelvortestgeräteverordnung des Bundesministers für Inneres. Drogen am Steuer können somit durch ein neues Vortestgerät erfasst werden. Dieses analysiert anhand von Speicheltests sechs chemische Drogenhauptgruppen. Im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung befürwortet das Infrastrukturressort, analog zu den Alkoholvortestgeräten, dass entsprechend geschulte Organe der Bundespolizei ex lege, für die Durchführung der Suchtgiftuntersuchungen ermächtigt werden. "Umständliche Einzelermächtigungen durch die BH´s werden dadurch obsolet und der Verwaltungsprozess würde sich schlanker gestalten. Diese wichtige Verkehrssicherheitsmaßnahme könnte somit effizienter eingesetzt werden", unterstreicht Landesrat Steinkellner die Verwaltungsvereinfachung abschließend.